Mitgliedschaft
Informationen betreffend Vorstellung für Interessenten
Auszug aus den Statuten:
Artikel 4
Jeder Züchter kann Mitglied werden. Das Aufnahmegesuch ist schriftlich an den Vorstand einzureichen. Gleichzeitig ist eine kurze Darstellung abzugeben, welche Vögel gehalten und bereits gezüchtet werden / wurden. Die Aufnahme in die IG erfolgt provisorisch durch den Vorstand. Nach einer Probezeit von einem Jahr entscheidet die Generalversammlung über die Aufnahme.
Alle Mitglieder verpflichten sich, mindestens einmal jährlich eine Bestandesliste abzugeben und den Jahresbeitrag zu zahlen, dessen Höhe an der Generalversammlung festgelegt wird.
Die IG Prachtfinken kann einen Beitritt in die IG ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich begründet werden.